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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendbar im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

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I. GELTUNGSBEREICH – VERTRAGSABSCHLUSS – SCHRIFTFORM 

Diese AGB gelten für Lieferungen von Waren und Gütern nach Maßgabe des zwischen Antalis Verpackungen und dem Besteller geschlossenen Vertrages. 
 Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ihre Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, das wir innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen können.
Bei Bestellung über das Online-Shop-Portal stellen die dort aufgezeigten Waren kein Angebot dar. Mit der Online-Bestellung gibt der Kunde ein bindendes Angebot an uns ab. Er erhält hierüber eine Eingangsbestätigung, die keine Annahme des Angebots darstellt. Der Vertragsschluss kommt mit der Auftragsbestätigung unsererseits an den Kunden zustande.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrags getroffen werden und alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch dann gewahrt ist, wenn unsererseits Erklärungen elektronisch (z.B. per E-Mail) oder per Fax übermittelt werden. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, soweit diese von uns schriftlich bestätigt werden. Die Abbedingung der Schriftform muss ebenfalls schriftlich erfolgen.
Unsere Auftragsbestätigung ist für Vertragsinhalt und Lieferumfang maßgebend. Für alle Angaben über Qualität, Farbe, Mengen, Maße und Gewichte gelten die handelsüblichen Toleranzen.
Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen von Antalis Verpackungen dürfen von uns berichtigt werden, ohne dass wir für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden dürfen. 

II. LIEFERZEIT 

Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich bei Fällen höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, für die Dauer der Verzögerung. Dies gilt auch für Arbeitskampfmaßnahmen die uns und unsere Zulieferanten betreffen. Das gleiche gilt, wenn der Besteller etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, sie sind dem Besteller unzumutbar.
Geraten wir mit der Erbringung der Lieferung nach erfolglosem Setzen einer Nachfrist in Verzug, so hat der Besteller folgende Rechte:
 Wir haften für den Schaden, mit dessen Eintritt infolge des Verzuges nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den Angaben des Bestellers bei Vertragsabschluss gerechnet werden konnte. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf 2 % des Wertes des Liefergegenstandes für jede angefangene Woche des Verzuges, insgesamt auf den Wert des Vertragsgegenstandes, mit dem wir uns in Verzug befinden, begrenzt.
Der Besteller ist nach Ablauf der angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann nur verlangt werden, soweit der Ausschluss dieses Anspruchs im Hinblick auf ein besonderes Verschulden von uns, auf die besonderen Belange des Bestellers oder sonstige besondere Umstände als grob unbillig erscheint. In diesem Fall ist die Haftung auf denjenigen Schaden, mit dessen Eintritt nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge gerechnet werden konnte, begrenzt.

 III. RECHNUNGSSTELLUNG

 Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Lieferung. Gelangt ein Auftrag in mehreren Teilen zur Auslieferung, wird jede Lieferung gesondert abgerechnet. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung; diese werde gesondert in Rechnung gestellt.
Kosten für Entwürfe, Zeichnungen, Klischees und Druckwalzen werden bei der ersten Lieferung berechnet. Sie bleiben in jedem Fall unser Eigentum. 

IV. VERSAND UND GEFAHRTRAGUNG

Der Versand erfolgt ab unserem Werk oder Auslieferungslager auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, oder wir die Beförderung übernehmen.
Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, kann die Ware von uns mit Anzeige der Versandbereitschaft auf Kosten und Gefahr des Bestellers auf Lager genommen werden. 

V. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen – auch aus anderen Lieferungen – einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks vor. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Besteller gehörenden Waren, steht uns Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu diesen anderen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Dies gilt auch im Fall der Verarbeitung unserer Ware, die für uns als Hersteller erfolgt (§ 950 BGB).
Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes und nur solange er nicht in Zahlungsverzug ist, veräußern. Kaufpreisforderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe deren Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen an uns abgetreten. Auf Verlangen hat uns der Besteller unverzüglich eine Aufstellung über die insoweit abgetretenen Forderungen zu übersenden. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, diese Forderungen einzuziehen.
Wir sind bei Zahlungsverzug oder unbefriedigender Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Besteller.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. 

VI. GEWÄHRLEISTUNG

Unsere Leistung gilt als vertragsmäßig erbracht, wenn sie sich im Rahmen der verkehrsüblichen Toleranzen hält.
Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt immer 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang, es sei denn das Gesetz sieht eine zwingend längere Gewährleistungsfrist vor. Tritt ein Mangel auf, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut, sofern diese aus Gründen der Kulanz erfolgten.
Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer vorgesehenen Zwecke geeignet ist, es sei denn, eine Beschaffenheitsvereinbarung wurde im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Zusendung von Mustern durch den Kunden ist keine Beschaffenheitsvereinbarung. 

VII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Bestellers und Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
Wir haften nur für den vorhersehbaren Schaden. Schadensersatzansprüche bestehen nur, sofern nach Geltendmachung anderer Rechtsbehelfe noch ein Schaden verbleibt.
Der Haftungsausschluss unter Abs. 1 gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers beruhen und für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
Soweit eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung für Vertragsverletzungen, die aus Umständen resultieren, die unserem Einflussbereich entzogen sind, wie zum Beispiel Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Störungen der Energieversorgung, Fehlens notwendiger Transportkapazität oder sonstige unabwendbare Ereignisse, besteht nicht. 

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Besteller zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Alle personen- bzw. unternehmensbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weiter gegeben. Zur Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung erfolgt während der Dauer der Kundenbeziehung gegebenenfalls die Weitergabe Ihrer Adress- und Bonitätsdaten an die CEG Creditreform GmbH oder ähnliche Gesellschaften.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und uns findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist als Gerichtsstand Stuttgart (für amtsgerichtliche Verfahren das Amtsgericht in 70190 Stuttgart) vereinbart, sofern der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch für Wechsel- und Scheckverpflichtungen sowie für Schadensersatzansprüche gleich welcher Art. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Bestellers Klage zu erheben.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

ANBIETERKENNZEICHNUNG

Antalis Verpackungen GmbH, Bunsenstraße 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Registergericht Stuttgart HRB 221264, Ust-Ident-Nr.: DE 147 809 725
Geschäftsführer: Astrid Voß, Bernd Reckmann

Stand Januar 2024