Allgemeine Einkaufsbedingungen Antalis Verpackungen GmbH

Anwendbar im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen

I. GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Antalis Verpackungen und dem Verkäufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Verkäufers, die Antalis Verpackungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn Antalis Verpackungen  die Lieferung des Verkäufers in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen Antalis Verpackungen und dem Verkäufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in den Kaufverträgen, diesen Bedingungen und den Angeboten des Käufers schriftlich niedergelegt.


II. ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS, MUSTER

An das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) ist Antalis Verpackungen 14 Tage gebunden. Der Verkäufer kann nur innerhalb dieser 14 Tage das Angebot durch schriftliche Erklärung gegenüber Antalis Verpackungen annehmen.
Muster und sonstige Unterlagen, die zur Bestellung gehören, bleiben im Eigentum von Antalis Verpackungen, die sich alle Urheberrechte vorbehält. Nimmt der Verkäufer die Angebote nicht innerhalb der Frist gemäß Abs. 1 an, sind diese Unterlagen unverzüglich an Antalis Verpackungen zurückzusenden.


III. ZAHLUNGEN

Der von Antalis Verpackungen in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen des Verkäufers haben die von Antalis Verpackungen angegebene Bestellnummer auszuweisen.
Antalis Verpackungen zahlt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen wurde, innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab Lieferung der Ware durch den Verkäufer und Rechnungserhalt mit 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto. 
Antalis Verpackungen stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Antalis Verpackungen ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch Antalis Verpackungen, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. 


IV. LIEFERFRIST

Die von Antalis Verpackungen in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Verkäufer verbindlich.
Gerät der Verkäufer in Verzug, stehen der Antalis Verpackungen die gesetzlichen Ansprüche zu. Macht Antalis Verpackungen Schadensersatzansprüche geltend, ist der Verkäufer zum Nachweis berechtigt, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.


V. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG

Antalis Verpackungen ist verpflichtet, die Ware ab Ablieferung durch den Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Die Rüge von offen zutage liegenden Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von drei Arbeitstagen ab Ablieferung der Ware von Antalis Verpackungen abgesendet wird und diese dem Verkäufer anschließend zugeht; die Rüge von Mängeln, die erst bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung zutage treten, ist rechtzeitig, wenn Antalis Verpackungen diese innerhalb von 2 Wochen ab Ablieferung absendet und diese dem Verkäufer anschließend zugeht. Die Rüge verdeckte Mängel ist rechtzeitig, wenn sie 2 Wochen nach ihrer Entdeckung abgesendet wird und dem Verkäufer anschließend zugeht.
Antalis Verpackungen stehen die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer zu und der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer im gesetzlichen Umfang. Antalis Verpackungen ist bei einer Gefährdung der Betriebssicherheit berechtigt, die Mängel auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen. Es gilt die gesetzliche Verjährung für Gewährleistungsansprüche. Eine Verkürzung dieser Verjährung kann nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung der Antalis Verpackungen erfolgen. 


VI. MASSE, GEWICHTE, LIEFERMENGEN

Für die Einhaltung gelten die DIN-Normen. Im Übrigen geben wir Maße und Gewichte in den Bestellungen und Auftragsbestätigungen nach bestem Wissen an. 
Abweichende Liefermengen zur Bestellung dürfen maximal innerhalb der jeweiligen Mengentoleranzen der entsprechenden Warengruppe liegen und sind somit kein 
Mangel i. S. d. § 434 BGB (z. B. bei Papier und Pappen gemäß der AVB der Papier + Pappenhersteller). 

 

VII. HAFTUNG DES VERKÄUFERS/VERSICHERUNGSSCHUTZ

Wird Antalis Verpackungen aufgrund eines Produktschadens, für den der Verkäufer verantwortlich ist, von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, hat der Verkäufer Antalis Verpackungen auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche freizustellen, sofern der Verkäufer die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt hat.

Muss Antalis Verpackungen aufgrund eines Schadensfalls im Sinne des vorstehenden Absatzes eine Rückrufaktion durchführen, ist der Verkäufer verpflichtet, Antalis Verpackungen alle Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der von Antalis Verpackungen durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Antalis Verpackungen wird, soweit es ihr möglich und zeitlich zumutbar ist, den Verkäufer über den Inhalt und den Umfang der Rückrufaktion unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Antalis Verpackungen bleiben hiervon unberührt.

Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR pro Personen- und Sachschaden abzuschließen und während der gesamten Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten. Soweit aufgrund der Art oder Risikoklasse des gelieferten Produktes eine höhere Deckungssumme erforderlich ist, hat der Verkäufer eine entsprechend höhere Versicherungssumme vorzuhalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Antalis Verpackungen bleiben hiervon unberührt.

Wird Antalis Verpackungen in Anspruch genommen, weil die Lieferung des Verkäufers ein gesetzliches Schutzrecht eines Dritten verletzt, verpflichtet sich der Verkäufer, Antalis Verpackungen auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, die Antalis Verpackungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten und deren Abwehr entstehen. Antalis Verpackungen ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers die Ansprüche des Dritten anzuerkennen oder Vereinbarungen mit dem Dritten abzuschließen. Die Verjährung für diese Freistellungsansprüche beträgt drei Jahre ab Kenntnis von der Inanspruchnahme durch den Dritten, spätestens jedoch zehn Jahre ab Ablieferung der Sache.


VIII. ETHIK UND ESG-PRINZIPIEN BEI DER ZUSAMMENARBEIT MIT ANTALIS

Die Antalis-Gruppe führt ihre Aktivitäten im Einklang mit dem Antalis-Verhaltenskodex und der Antalis-ESG-Strategie durch, die unter https://www.antalis.com/strategy verfügbar sind, und erwartet, dass ihre Geschäftspartner diese Werte und Grundsätze teilen. Durch die Geschäftsbeziehung mit der Antalis-Gruppe gilt jeder Geschäftspartner als mit dem Antalis-Verhaltenskodex vertraut und verpflichtet sich, dieselben Werte und Grundsätze innerhalb seiner Organisation und bei der Durchführung seiner Aktivitäten einzuhalten. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die Beziehungen zur Antalis-Gruppe auf der Grundlage international anerkannter ethischer und umweltbezogener Standards in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu gestalten. Insbesondere soll der Geschäftspartner:

  • Relevante Richtlinien implementieren, um Handlungen der Korruption und/oder wettbewerbswidriges Verhalten innerhalb seiner Organisation zu verhindern und zu erkennen, sei es durch seine Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeiter, Beauftragte, Subunternehmer oder andere Dritte, die in seinem Namen handeln;
  • Alle geltenden Sanktionsvorschriften in Bezug auf die von der Antalis-Gruppe gelieferten Produkte einhalten, indem er sicherstellt, dass er keine Transaktionen eingeht, die wirtschaftlichen oder finanziellen Sanktionen, Handelsverboten oder anderen gleichwertigen restriktiven Maßnahmen unterliegen, die von der Europäischen Union, den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, wie in deren Zuständigkeitsbereich anwendbar, verhängt, verwaltet oder durchgesetzt werden;
  • Sich verpflichten, auf jede angemessene ESG-Fragebogenanfrage oder Bewertungsanforderung zu reagieren.

Diese Verpflichtungen sind für die Antalis-Gruppe von wesentlicher Bedeutung, um eine Vereinbarung abzuschließen. Der Begriff „Antalis-Gruppe“ bezieht sich auf Antalis SAS und jede ihrer Tochtergesellschaften, und „Geschäftspartner“ bezieht sich auf jede dritte Partei, die eine Geschäftsbeziehung mit einem Mitglied der Antalis-Gruppe unterhält, einschließlich Kunden, Lieferanten, Berater, Vertreter oder Dienstleister.

 

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Antalis Verpackungen ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Verkäufer zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Alle personen- bzw. unternehmensbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und Antalis Verpackungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), sowie des internationalen Privatrechts (inklusive seiner Kollisionsnormen) ist ausgeschlossen.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist als Gerichtsstand Stuttgart (für amtsgerichtliche Verfahren das Amtsgericht in 70190 Stuttgart) vereinbart, sofern der Verkäufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch für Wechsel- und Scheckverpflichtungen sowie für Schadensersatzansprüche gleich welcher Art. Antalis Verpackungen ist jedoch berechtigt, am Sitz des Verkäufers Klage zu erheben.
Sollten einzelne Bestimmungen der AEB nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

ANBIETERKENNZEICHNUNG
Antalis Verpackungen GmbH, Bunsenstraße 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Registergericht Stuttgart HRB 221264

Ust-Ident-Nr.: DE 147 809 725
Geschäftsführer: Astrid Voß, Dr. Andreas Kirschkamp

 

Stand Dezember 2025